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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 22 A 1650/87   

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https://dejure.org/1992,8871
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 22 A 1650/87 (https://dejure.org/1992,8871)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.1992 - 22 A 1650/87 (https://dejure.org/1992,8871)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 22 A 1650/87 (https://dejure.org/1992,8871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachprüfbarkeit (Prüfungsentscheidungen) - Gerichtliche Überprüfung - Antwortspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antwort- Wahl-Prüfungsverfahren; Ärztliche Prüfung; Antwortspielraum; Hochschullehrer; Fachgebiet; Druckfehler; Vertretbare Antwort; Eliminierungsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 22 A 1650/87
    Hinsichtlich Art und Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Prüfungsentscheidungen ist unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 17.4. 1991 1 BvR 419/81 u. 1 BvR 213/83 sowie 1 BvR 1529/84 u. 1 BvR 138/87 , NJW 1991, 2005 ff. und 2008 ff.) generell von folgendem auszugehen: Auch im Prüfungsrecht besteht ein Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfGE 35, 382, 401).

    Allein wenn die vertretene Antwort zugunsten des Prüflings gewichtet wird (vgl. zur Notwendigkeit, die Bewertung sicherzustellen, BVerfG a. a. O., = NJW 1991, 2005, 2007, 2008, 2011) steht er den Mitprüflingen gleich, die mit der ebenfalls vertretbaren amtlichen Lösung dieser Frage die Prüfung bestanden haben.

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 22 A 1650/87
    Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Regelung des § 14 Abs. 5 AppOÄ (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.3. 1989 1 BvR 1033/82 und 174/84 BVerfGE 80, 1 ff.) ist die Prüfung bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 v. H. der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen die durchschnittliche Prüfungsleistung des jeweiligen Prüfungstermins im gesamten Bundesgebiet um nicht mehr als 18 v. H. unterschreitet und nicht unter 50 v. H. der gestellten Fragen liegt.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 22 A 1650/87
    Hinsichtlich Art und Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Prüfungsentscheidungen ist unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 17.4. 1991 1 BvR 419/81 u. 1 BvR 213/83 sowie 1 BvR 1529/84 u. 1 BvR 138/87 , NJW 1991, 2005 ff. und 2008 ff.) generell von folgendem auszugehen: Auch im Prüfungsrecht besteht ein Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfGE 35, 382, 401).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 22 A 1650/87
    Hinsichtlich Art und Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Prüfungsentscheidungen ist unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 17.4. 1991 1 BvR 419/81 u. 1 BvR 213/83 sowie 1 BvR 1529/84 u. 1 BvR 138/87 , NJW 1991, 2005 ff. und 2008 ff.) generell von folgendem auszugehen: Auch im Prüfungsrecht besteht ein Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfGE 35, 382, 401).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 22 A 1650/87
    Handelt es sich wie hier um berufsbezogene Prüfungen, muß die verbleibende gerichtliche Kontrolle für einen wirkungsvollen Schutz der Berufsfreiheit zweckgerichtet, geeignet und angemessen sein (vgl. BVerfGE 60, 253, 269).
  • VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94

    Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen in der ärztlichen Vorprüfung und

    Da der Beigeladene nach seiner Praxis in den Fällen, in denen sich eine weitere Antwortalternative als richtig herausgestellt hat, denjenigen Kandidaten, die diese Antwortalternative gewählt haben, eine Gutschrift erteilt hat, muß in Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ( Art. 3 GG) dem Kläger sowohl für die Frage Nr. 105 als auch für die Frage Nr. 24 eine Gutschrift erteilt werden (vgl. für solche Fälle auch BVerwG, Urteil vom 20. November 1987 - 7 C 3.87 -, DVBl. 1988, 402 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 1992 - 22 A 1650/87 - DVBl. 1993, 58 ff., 60 rechte Spalte).
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